Geschäftsordnung

 

Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorhergehenden und die darin gefassten Beschlüsse.

Präambel: Die Geschäftsordnung ist für einen reibungslosen, stressfreien Ablauf des praktischen
Vereinslebens unabdingbar.

 

  1. Clubfahrzeug Ford A
    Es wurde beschlossen die kostenlose Benutzung des Ford A. für Festlichkeiten nur auf aktive Mitglieder und deren direkte Nachkommen zu begrenzen. Die passiven Mitglieder haben die Möglichkeit das Fahrzeug für sich selbst zum halben Preis des sonst üblichen Satzes zu benutzen. Die offizielle Gebühr wurde auf 400.-- DM festgelegt. (Beschlussfassung vom 22.02.1991)

  2. Mitglieder/-innen die in einer Arbeitsgruppe eingeteilt sind und verhindert sind - egal aus welchen Gründen - müssen sich bis spätestens 1 Stunde vor Einsatzbeginn (Arbeitsbeginn) abmelden. (Beschlussfassung vom 14.01.1994)

  3. Dem Antrag, den Fehlstundensatz vom jetzigen Stand von 10,-- DM auf 15,-- DM zu erhöhen wurde zugestimmt. (Beschlussfassung vom 20.01.1995)

  4. Mitgliedsbeiträge sollen 2 mal gemahnt werden. (Beschlussfassung vom 04.02.2000)

  5. Es wurde die Anhebung des Mitgliedsbeitrags der Passiven Mitglieder von 30,-- DM auf 40,-- DM jährlich beschlossen. (Beschlussfassung vom 02.02.2001)

  6. Aktive Mitglieder/-innen leisten mindestens 20 Stunden Vereinsarbeit pro Jahr für den OMV, mindestens 10 Stunden Arbeit pro Veranstaltung. Aktive Mitglieder/-innen sollen mindestens 6 Clubabende besuchen. (Beschlussfassung vom 07.02.2003)

  7. Erhöhung der Stellplatzmiete in der Halle von 20€ auf 30€ .(Beschlussfassung vom 07.02.2025)

  8. Aktive Mitglieder/-innen können aus alters oder gesundheitlichen Gründen in die Fördermitgliedschaft (bestehende Passiv) wechseln.(Beschlussfassung vom 06.02.2026)

  9. Bei Partnermitgliedschaften können fehlende Stunden untereinander ausgeglichen werden. (Beschlussfassung vom 06.02.2026)

  10. Mehrstunden, die aktive Mitglieder/-innen geleistet haben, verfallen nicht, sondern werden auf die kommenden Jahre angerechnet. Mehrstunden können auch mit einer Benutzung der Lehr - und Schauberwerkstatt und verrechnet werden.(Beschlussfassung vom 06.02.2026)

  11. Die Vorstandschaft trifft sich in der Regel jeden Mittwoch ab 18:00 Uhr im Vereinsheim. (Beschlussfassung vom 06.02.2026)

  12. Die Regelung für die Abstellplätze in der Museumshalle erfolgen wie in Anlage 1 beschrieben. (Beschlussfassung vom 06.02.2026)

  13. Die Benutzungsrichtlinien für die Schrauber- und Lehrwerkstatt sind in Anlage 2 beschrieben. Der OMV bestellt einen/eine Werkstattleiter/-in und dessen/deren Stellvertreter/-in. Dessen/deren Aufgaben sind auch in der Anlage 2 Beschrieben.(Beschlussfassung vom 06.02.2026)

  14. Der Verein erstellt eine Hausordnung für Gebäude und Außenanlage. Anlage3.
    Die Vorstandschaft bestellt einen/eine Hauswart/-in aus den Reihen der Mitglieder/-innen
    . (Beschlussfassung vom 06.02.2026)